ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Sollte der Kurs durch Krankheit des Kursleiters, durch Unterbelegung oder durch andere, nicht von der Kursleitung zu vertretende Gründe kurzfristig abgesagt werden müssen, entsteht dem Kursteilnehmer nur ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Kursgebühren. Weitere Ansprüche sind auch dann ausgeschlossen, wenn dem Kursteilnehmer bereits weitere Kosten, z.B. Anreise etc. entstanden sind.
2. Unterricht, der von einem Kursteilnehmer durch Krankheit oder aus anderen Gründen nicht oder unvollständig wahrgenommen werden kann, wird nicht rückvergütet. Die Kursbescheinigung wird nur bei 80 %-iger Teilnahme am Kurs ausgestellt. Krankenkassenbescheinigungen werden am Ende des Kurses ausgestellt und vom Teilnehmer selbst an die Krankenkasse weitergeleitet.
3. Sollte der Kursteilnehmer den Kurs vor Kursbeginn absagen, entstehen für den TN folgenede Kosten: Absage eine Woche vorher 50 % der Kurskosten. Absage 2 Tage vorher 100 % der Kurskosten
4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Kursleiter vor jeder Kursstunde über akute Schmerzen und sonstige gesundheitliche Einschränkungen zu informieren. Hat der Teilnehmer bereits bestehende Krankheiten oder gesundheitliche Risiken vor Kursbeginn, muss er dies mit seinem Arzt vorab klären und von ihm das Einverständnis zur Teilnahme einholen.
5. Die Kursteilnehmer halten sich in den Veranstaltungsräumen auf eigene Gefahr auf. Der Kursteilnehmer soll seine Wertgegenstände zur Sicherheit mit in den Kursraum nehmen. Die Kursleiter verfügen über eine entsprechende Berufshaftpflicht-Versicherung.
6. Die Teilnehmer haften mit ihrer eigenen, persönlichen Haftpflicht-Versicherung. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen die Kursleiter oder den Veranstalter sind – sofern nicht zurechenbare grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen – ausgeschlossen.
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